Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf eine der folgenden Leistungen:
● Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
● Sozialhilfe nach dem SGB XII
● Wohngeld
● Kinderzuschlag
● Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese sind folglich:
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Wenn die Schule oder Kita mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die Kosten übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für den Schulbedarf jeweils zum 01. August und zum 01. Februar eine Pauschale.
Schulbeförderungskosten
Sofern die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreicht werden kann, können die notwendigen Kosten bezahlt werden, wenn diese nicht von anderer Stelle übernommen werden.
Lernförderung
Wird z.B. Nachhilfe notwendig, um die Lernziele der Schule zu erreichen, können die Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden.
Gemeinsames Mittagessen
Wenn in Schulen und Kitas ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, werden für die teilnehmenden Kinder die Kosten übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18. Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins- Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote.
Wenn Sie wissen möchten, wo und wie Sie diese Leistungen beantragen können, helfen wir Ihnen gerne weiter. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier zum herunterladen.